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Hinweise zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus

Präventionsmaßnahmen

Personen, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, werden weiterhin gebeten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann. Auskünfte hierzu sowie weitere Informationen und Termine werden telefonisch zu den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 04743 – 882 0 erteilt.


Personen, die an Covid-19 erkrankt sind und zu einem Termin ggf. auch als Vertreter geladen sind, informieren bitte unverzüglich die Verantwortlichen des betreffenden Verfahrens und klären, ob das Erscheinen dennoch notwendig ist.


Aktuell besteht keine grundsätzliche Verpflichtung, im Gerichtsgebäude medizinische Masken oder einen sonstigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In einzelnen Verhandlungen kann die bzw. der Vorsitzende jedoch das Tragen von medizinischen Masken – auch von Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – anordnen. Es wird empfohlen, deshalb eine solche Maske mitzuführen.


Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind einzuhalten.

Wir bitten alle Bürger:innen um Verständnis und danken für die Unterstützung und Zusammenarbeit!


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